Projektförderung:
Kinder- und Jugendengagement
in Deutschland
Unsere Motivation
Wir möchten Kinder und Jugendliche dazu anregen, ihr eigenes Lebensumfeld und unsere Gesellschaft aktiv, verantwortungsbewusst und demokratisch mitzugestalten. Deshalb fördern wir das Engagement junger Menschen und ihre Teilhabe an gesellschaftspolitischen Prozessen. Insbesondere möchten wir Jugendliche dabei unterstützen, aus ihren eigenen Ideen Projekte zu entwickeln und diese selbständig zu planen.
Diesem partizipativen Gedanken entsprechend entscheidet bei uns ein Jugendrat über alle eingehenden Förderanträge.
Welche Projekte können gefördert werden?
Wir fördern Projekte, die interkulturellen Austausch, soziales Engagement und interkulturelle Begegnungen zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen ermöglichen. Es geht darum, voneinander zu lernen, Werte des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft aufzuzeigen, Konfliktpotenzial zu benennen und einen konfliktfreien Umgang miteinander anzustreben.
Die Zielsetzung des Projektes steht an oberster Stelle und muss genau definiert werden. Die Partizipation Jugendlicher an der Organisation und Durchführung des Projektes ist anzustreben und gewünscht. Es werden nur außerschulische Projekte gefördert, die nicht im Rahmen eines schulischen Lehrplans stattfinden.
Besonders gerne fördern wir Projekte, die von Kindern und Jugendlichen mit initiiert und getragen werden.
Für jede Bewilligungsrunde stehen EUR 22.500,- zur Verfügung, mit denen im Schnitt 10-15 Projekte gefördert werden. Die durchschnittliche Förderhöhe je Projekt liegt bei EUR 1.500,- bis 2.500,-. Hier findet ihr eine Übersicht über die Projekte, die wir 2023 gefördert haben. Unser Projektarchiv 2004-2018 findet ihr hier.
Antragstellung und Fristen
Folgende Antragsrunden:
Frist: 24. September 2024, Entscheidung: 12. Oktober 2024
Frist: 05. November 2024, Entscheidung: 23. November 2024
Frist: 11. Februar 2025, Entscheidung: 1. März 2025
Euer Förderantrag sollte eine detaillierte Projektbeschreibung und einen nachvollziehbar dargestellten Finanzierungsplan enthalten. Zur Veranschaulichung der Projektidee könnt Ihr weitere Anlagen beifügen.
Der Projektträger muss als gemeinnützig anerkannt sein. Das müsst Ihr uns über einen Freistellungsbescheid (was ist das?) nachweisen.
Ihr seid eine ganz frische Initiative und habt noch keinen Verein mit Freistellungsbescheid? Dann könnt ihr euch von WE AID helfen lassen, und unsere Förderung darüber abrechnen.
Hier geht es zu unserem Projektantrag (Online-Formular).
Hinweis: Wir können nur Projekte fördern, die zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht begonnen haben.
Seine Entscheidungen fällt der Jugendrat eigenständig und unabhängig von unseren weiteren Gremien. Die Jugendratssitzungen finden vier Mal im Jahr statt.
Notwendigkeit und Wirkungslogik
In Zeiten, in denen demokratische Grundwerte von immer mehr Menschen infrage gestellt werden, ist die Beteiligung junger Menschen an demokratischen Prozessen besonders bedeutsam. Denn viele Studien zeigen, dass Demokratie vor allem durch praktisches Handeln gelernt und verinnerlicht wird.
Auf welche Weise unsere Projektförderung dazu beiträgt, die Teilhabe junger Menschen und somit die Demokratie zu stärken, zeigt die folgende Wirkungslogik.
Kontakt
Eure Ansprechpartner ist:
Lorenz Seibl
E-Mail: seibl@kreuzberger-kinderstiftung.de
Telefon: 030 – 695 339 7-14